Philosophie
Unser Konzept basiert auf freies, selbstbestimmtes Leben in einer familiären Lebensgemeinschaft.
Wir haben das Ziel durch individuelle Pflege unserer Kunden, Ihnen die Möglichkeit zu bieten, Ihre Lebenssituation anzunehmen, zu bewältigen, zu stabilisieren und zu verbessern und so neue Lebenszufriedenheit zu erreichen. Das Leitmotiv unserer Arbeit lautet „ Hilfe zur Selbsthilfe“, ganzheitlich aktivierende Pflege.
Durch Motivation und Nutzung der Eigenkräfte der Betreuten fördern wir Ihr Wohlbefinden sowie Ihre Selbständigkeit, erhalten geistige, Körperliche und soziale Fähigkeiten, lindern Leiden und bieten in der letzten Lebensphase eine individuelle, der Lebens- und Glaubenssituation angepasste Sterbebegleitung.
Die Begleitung sterbender Bewohnerinnen und Bewohner und ihrer Angehörigen ist Bestandteil der Pflege und der Seelsorge. Unser Ziel ist es, ein möglichst angst -und schmerzfreies Sterben
in unserer Einrichtung zu ermöglichen.
Ärzte, Pflegekräfte und andere Mitarbeiter, Seelsorger und Angehörige arbeiten gemeinsam mit dem / der Sterbenden an diesem Ziel. Auch Mitbewohnerinnen und Mitbewohner, sowie andere
Bezugspersonen können hierzu beitragen.
Der Sterbende bleibt in seinem Zimmer und verbleibt dort auch zum Abschiednehmen.
Angehörigen, Mitbewohnern und Mitarbeitern wird Zeit zum Abschiednehmen eingeräumt.
„Wir möchten in Würde sterben und von unseren Angehörigen und Freunden sowie von lieben Mitbewohnern Abschied nehmen können.“
„Wir möchten nicht alleine sterben“.
„Wir möchten einem verstorbenen Bewohner die letzte Ehre erweisen und uns von ihm verabschieden“.
„Wir möchten als Mitbewohner nicht übergangen werden“.
( Zielformulierungen unserer Heimbewohnerinnen und Heimbewohner, April2009).
Unser Ziel ist es, schwerkranken Bewohnerinnen und Bewohnern, die durch eine akute Krise oder durch langwierige chronische Erkrankungen im Sterben liegen, ein möglichst angst -und schmerzfreies
Sterben in unserer Einrichtung zu ermöglichen.
Wir wollen auch im Sterbeprozess eine möglichst hohe Lebensqualität erhalten.
Die Entscheidung darüber, ob das Sterbenmüssen akzeptiert wird oder ob lebensverlängernde Maßnahmen getroffen werden, sollte gemeinsam mit dem/der Sterbenden ( falls möglich), dem Pflegeteam, dem
Arzt und den Angehörigen getroffen werden.
In unserer Einrichtung möchten wir aber für den Fall, dass im finalen Stadium des Sterbens bei infauster(ungünstiger) Prognose eine weitere medizinische Behandlung nur Leidensverlängerung
bedeuten würde, auf weitere Therapien, bzw. eine Krankenhauseinweisung verzichten; wir ziehen eine lindernde Pflege (Palliativpflege) vor.
Die Begleitung Sterbender und ihrer Angehörigen ist ein Schlüsselprozess in unserer Einrichtung.
Patientenverfügungen hinsichtlich lebensverlängernder Maßnahmen sind hilfreich.
Schon beim Einzug der Bewohnerinnen wird auf eine Regelung für den Sterbefall hingewirkt.
Wir achten die Würde und Einzigartigkeit eines jeden Bewohners im Leben und über den Tod hinaus. Wir respektieren und unterstützen seine Autonomie. Deshalb ist für uns der Wille des sterbenden
Bewohners/ der Bewohnerin handlungsleitend.
Wir streben eine unfassende Betreuung von Sterbenden im körperlichen und psychosozialen sowie im religiösen Bereich an. Weil der herannahende Tod fast immer Unsicherheit und Angst auslöst, ist
die psychische Betreuung ebenso bedeutungsvoll wie die körperliche Pflege.
Der Tod eines Bewohners kann auch bei Mitarbeitern Angst und Unsicherheit hervorrufen. Deshalb wollen wir unseren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen die nötige Unterstützung und Begleitung
anbieten( z.B. durch Gespräche, Fortbildung, ggf. durch Supervision).
Nach Möglichkeit wird kein sterbender Bewohner/in allein gelassen. Wir respektieren aber den Wunsch des Bewohners, allein zu sein bzw. in Ruhe gelassen zu werden.
Jeder sterbende Bewohner erfährt die gleiche respektvolle Zuwendung, unabhängig von seinem Glauben, seiner Weltanschauung oder seiner Herkunft.
Jegliche aktive Sterbehilfe, das heißt Tötung auf Verlangen eines Bewohners lehnen wir ab, aber auch die Lebens- und Leidensverlängerung um jeden Preis. Wir sehen unsere Aufgabe
darin:
Diese Betreuung kann durch Gespräche, Gesten, Berührungen oder durch die Gestaltung des Sterbezimmers geschehen. Ziel ist es, dem / der Sterbenden Zuwendung, menschliche Wärme, Ruhe und
Geborgenheit zu geben. Ein Angehöriger, eine Pflegekraft, eine Hospizbegleiterin oder ein vertrauter Mitbewohner begleitet ihn/sie.
Wenn irgend möglich werden Sitzwachen eingerichtet. Dabei können auch geeignete ehrenamtlich tätige Helfer/innen einbezogen werden.
Wir bieten seelsorgerische Begleitung an, drängen sie aber nicht auf.
Die religiöse Begleitung nimmt auch die Angehörigen in den Blick. Religiöse Angebote können sein: Gebet, Psalmlesung, Liedvers, Beichte, Krankensalbung- und Segnung, Krankenkommunion,
Abendmahl und anderes mehr.
Die seelsorgerlich- religiöse Begleitung ist bei uns in der Einrichtung sichergestellt. Im Bedarfsfall werden Absprachen mit Geistlichen anderer Konfessionen getroffen.
Der Sterbende bleibt in seiner vertrauten Umgebung. Bei einem Doppelzimmer wird eine Trennwand aufgestellt.
Lärm, unnötige Betriebsamkeit, grelles Licht sind zu vermeiden. Wenn gewünscht, werden religiöse Symbole in das Blickfeld des Sterbenden gerückt(z.B. Kreuz, Bibel oder Gesangbuch, Kerze), bzw.
andere Dinge die ihm wichtig sind (z.B Familienfoto, Stofftier). Meditative Musik kann hilfreich sein.
In einer Pflegeeinrichtung sind die Begegnung sowie die Auseinandersetzung mit Tod und Sterben unumgänglich. Deshalb erhalten unsere Pflegekräfte die notwendige Unterstützung für ihren
Umgang mit Sterbenden bzw. Verstorbenen in unserer Einrichtung, z.B. durch Fortbildungen.
In geeigneter Weise soll allen Bewohnern dieses Thema nahe gebracht werden, z.B durch Artikel in Fachzeitschriften, in Andachten, Vorträgen und dergleichen.
Der Verstorbene sollte nicht sofort nach Eintritt des Todes versorgt werden, sondern in Achtung der Persönlichkeit einige Zeit in Stille ruhen dürfen.
Angehörigen, Mitbewohnern und Mitarbeitern wird Zeit zum Abschiednehmen eingeräumt. Dies geschieht in einer Atmosphäre, in der allen Gefühlen ohne Wertung Raum gegeben werden darf.
Wir bieten eine religiöse Aussegnung durch unsere Pastorin der Gemeinde an.
Die Heimleitung und auch ein Mitarbeiter unserer Einrichtung erweist dem Verstorbenen bei der Beerdigung die letzte Ehre und legen ein Gesteck als Gruß des Hauses nieder.
Wir versuchen, auch Bewohnern die Teilnahme an der Beerdigung zu ermöglichen.
Durchführung der Versorgung von Verstorbenen: siehe hierzu den Pflegestandard.
Der Verstorbene wird so gelegt, dass Angehörige, Mitbewohner und Mitarbeiter von ihm Abschied nehmen können, es wird im Eingangsbereich ein Gedenktisch mit typischen Dingen des Verstorbenen und einer Kerze vorbereitet, der so genannte „Gedächtnistisch“. Hinzu kommen ein Bild des Verstorbenen und eine Gedächtniskerze, die bis zur Beerdigung brennt.
Wir beachten die geäußerten Wünsche des Verstorbenen betreffs Kleidung, religiöser Gebräuche und der Bestattung.
Jeder Verstorbene wird vom Bestattungsinstitut durch den Haupteingang aus unserer Einrichtung abgeholt, genauso wie auch der Einzug durch den Haupteingang erfolgte. Die Angehörigen werden in
ihrer Trauer unterstützt und auf Wunsch beim Abschiednehmen begleitet.